Allgemeine Geschäftsbedingungen der uurs umzug und reinigung schweiz
Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der uurs umzug und reinigung schweiz gelten bei jeder Geschäftsbeziehung als stillschweigend anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der uurs umzug und reinigung schweiz für den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen. Als Kunden gelten jegliche natürliche sowie juristische Personen, die mit der uurs umzug und reinigung schweiz einen Vertrag abgeschlossen haben. Diese AGBs und die Vertragsdokumente, stellen die vollständige Vereinbarung dar. Abweichungen dieser AGBs, benötigen eine schriftliche Vereinbarung und müssen auf der Auftragsbestätigung schriftlich ersichtlich sein. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.
1. Pflichten der Firma uurs umzug und reinigung schweiz
uurs umzug und reinigung schweiz ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäss zu organisieren und mit der notwendigen Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die uurs umzug und reinigung schweiz bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.
2. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten, kann die uurs umzug und reinigung schweiz einen angemessenen Zuschlag verlangen.
3. Preise
Unsere Preise werden entweder pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Wir verrechnen einen Mindestaufwand von 4 Stunden pro Umzugsauftrag. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive allfälliger Mehrwertsteuern und Versicherung.
Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände
- das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch uurs umzug und reinigung schweiz vorgenommen werden müssen.
- das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonders viel Zeit in Anspruch nehmen.
- der Transport von Kühlschränken/Truhen von über 200 kg, Klavieren und anderen Gegenstände von mehr als 100 kg Eigengewicht.
- das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.
- der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat.
- für Auslandsumzüge Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen.
4. Leistungsumfang der Reinigung im Pauschalpreis inbegriffen:
- Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke, etc.).
- Badezimmer/Sanitäranlagen entkalken, reinigen und polieren.
- Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen/aussen polieren.
- Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen
- Waschmaschine/Tumber, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.
- Abgabegarantie, wenn im Vertrag/Offerte festgehalten
4.1. Im Pauschalpreis nicht inbegriffen und separat zu bezahlen sind:
Terrasse Hochdruck reinigen, Bohrlöcher zugipsen, Flecken an den Wänden radieren, Shampoonieren von Teppichen, Fugen reinigen, Polieren von Stein- und Parkettböden und spezielle Anbauten, (z.B. Wintergärten).
5. Lagerbedingungen für gelagerte Güter
Bei Auftragserteilung von Einlagerung und Aufbewahrung von Mobiliar, Kartons, Musikinstrumente, Hausrat sowie anderer Güter, lagern wir das ganz nach den Kunden Anweisungen ein. Unsere Pflicht erstreckt sich nur auf die Aufbewahrung der Güter in geeigneten Lagerräumen, nicht die besonderen Vorkehrungen und Behandlungen des Lagergutes während der Lagerzeit. Einzelne Lager Gegenstände/Güter mit einem Wert ab CHF 3`000.-, ist der Kunde verpflichtet, uns dies schriftlich mitzuteilen.
Folgende Güter sind bei uns ausgeschlossen und werden somit nicht eingelagert:
- Bargeld
- Gold, Silber oder andere Edelmetalle in Münzen- oder Barrenform
- Waffen aller Art
- Gefahrengüter wie feuer- und explosionsgefährliche Güter
- Inhaberpapiere, inklusive Effekten im Sinne des Börsengesetzes, die Inhabereigenschaft haben
- Pflanzen
- Lebensmittel
6. Bezahlung
Umzüge sind am Umzugstag bar zu bezahlen. Reinigungen werden bei der Übergabe bar bezahlt. Zahlungen mit Einzahlungsschein für sämtliche Dienstleistungen, können nur nach Rücksprache und im Einverständnis mit der uurs umzug und reinigung schweiz erfolgen. Die Rechnung ist innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
7. Versicherung
Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Umzug (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5’000’000.-
8. Rücktritt des Auftraggebers
Bei Stornierung von bereits erteiltem Auftrag (Umzug, Reinigung, Entsorgung) behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung von 25% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Das gilt nicht für Terminverschiebungen vom Auftrag.
9. Rücktritt des Auftragnehmers
Die uurs umzug und reinigung schweiz kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.
10. Besondere Vereinbarung
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.
11. Arbeitsaufwand
Unser mindest Stundenaufwand beträgt immer 4 Stunden. Dies ist auch der Minimum Stundenaufwand, welcher bei jedem Auftrag verrechnet wird.
Reinigungen mit Abgabegarantie: ein Kärcher Hochdruckreiniger ist nicht im Pauschalpreis inbegriffen.
12. Haftung
Die uurs umzug und reinigung schweiz haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. uurs umzug und reinigung schweiz haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die uurs umzug und reinigung schweiz nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der uurs umzug und reinigung schweiz beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der uurs umzug und reinigung schweiz beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.
13. Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet werden und sind der uurs umzug und reinigung schweiz innert 2 Tagen schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
14. Datenschutz
Die uurs umzug und reinigung schweiz wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom uurs umzug und reinigung schweiz erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen. Die uurs umzug und reinigung schweiz verpflichtet insbesondere seine Mittarbeiter, die Bestimmungen gemäss dem Datenschutzgesetz einzuhalten.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbare ergebenden Streitigkeiten ist Langenthal.
16. Gültigkeit
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ab Februar 2024 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.
Langenthal, Februar 2024